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Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website soll für möglichst alle Menschen nutzbar sein, unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens oder der Motorik. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand, offen auch dort, wo noch Arbeit offen ist.

Was umgesetzt ist

  • Bedienung ohne Maus. Alle Bereiche sind mit der Tastatur erreichbar. Das jeweils angesteuerte Element ist deutlich umrandet. Ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Inhalt.
  • Aussagekräftige Struktur. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, darunter gegliederte Zwischenüberschriften. Screenreader können die Seite damit sinnvoll vorlesen.
  • Alternativtexte. Inhaltstragende Bilder sind beschrieben. Rein schmückende Bilder sind als solche gekennzeichnet und werden übersprungen.
  • Kontraste. Text und Hintergrund erreichen das Verhältnis 4,5 zu 1, große Schrift 3 zu 1. Farbe ist nie das einzige Unterscheidungsmerkmal.
  • Schriftgröße. Der Text lässt sich im Browser auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder waagerecht gescrollt werden muss.
  • Formulare. Jedes Eingabefeld hat eine dauerhaft sichtbare Beschriftung. Fehler werden im Klartext benannt, nicht nur farblich markiert, und die Eingaben bleiben erhalten.
  • Reduzierte Bewegung. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Animationen zu sehen.
  • Ohne JavaScript nutzbar. Auch das mehrstufige Anfrageformular funktioniert vollständig, wenn JavaScript abgeschaltet ist.

Was noch nicht erfüllt ist

  • Es liegt kein förmlicher Prüfbericht durch eine unabhängige Stelle vor. Die genannten Punkte beruhen auf eigener Prüfung während der Entwicklung.
  • Bei nachträglich eingestellten Inhalten kann es vorkommen, dass ein Alternativtext fehlt oder eine Überschriftenebene übersprungen wird.
  • Verlinkte Dokumente wie PDF-Dateien sind nicht durchgängig auf Barrierefreiheit geprüft. Auf Anfrage stellen wir Inhalte in einer zugänglichen Form bereit.

Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen von diesen Anforderungen ausgenommen. Unabhängig davon orientiert sich diese Website an den Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1, Stufe AA.

Etwas ist nicht zugänglich?

Dann melden Sie sich bitte. Beschreiben Sie kurz, welche Seite es betrifft und was nicht funktioniert hat. Wir bessern nach und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages zurück.

E-Mail: markus.brand@antigewalt.com
Telefon: +49 172 6910668

Durchsetzungsverfahren

Führt Ihre Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden.

Stand: August 2026