Führungskräfte
- Situation
- Das Thema dieses Beitrags, geübt an Fällen aus Ihrer Einrichtung statt aus dem Lehrbuch.
Was eine Leitung unmittelbar nach einem Vorfall tut, prägt das Sicherheitsgefühl im Team für Monate. Meist geschieht zu wenig, und das zu spät.
Ein Mitarbeiter wird bei einem Hausbesuch bedroht. Er kommt zurück, schreibt eine kurze Notiz, geht in den Feierabend. Am nächsten Morgen fragt niemand nach. Nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil alle im Dienstgeschäft stehen und annehmen, es sei ja nichts passiert.
Zwei Wochen später meldet sich derselbe Mitarbeiter krank. Nicht wegen der Drohung. Wegen der Erfahrung, dass sie niemanden interessiert hat.
Nach einem Vorfall sortiert sich das Erleben schnell. Wer in den ersten Stunden die Erfahrung macht, dass die Einrichtung reagiert, ordnet den Vorfall als belastendes Ereignis ein, das gemeinsam getragen wird. Wer keine Reaktion erlebt, ordnet ihn als etwas ein, das man mit sich selbst ausmachen muss.
Diese Einordnung ist danach schwer zu korrigieren. Ein Gespräch nach zwei Wochen wirkt anders als eines am selben Tag, auch wenn dieselben Sätze fallen.
Am selben Tag: ein Gespräch. Nicht als Fehleranalyse. Nicht mit der Frage, was die Person hätte anders machen können. Sondern mit der Frage, wie es ihr geht und was sie jetzt braucht. Das dauert zehn Minuten und ist das Wichtigste an der ganzen Liste.
Am selben Tag: die Entscheidung über den weiteren Dienst. Kann die Person weiterarbeiten? Will sie? Muss sie heute noch einmal in dieselbe Situation? Diese Entscheidung sollte die Leitung treffen, nicht die betroffene Person. Wer gerade bedroht wurde, sagt fast immer, es gehe schon.
Innerhalb von 24 Stunden: die schriftliche Erfassung. Was ist passiert, wann, wer war beteiligt, was ging voraus. Nicht als Anklage, sondern weil aus einzelnen Vorfällen Muster werden, die man nur sieht, wenn sie festgehalten sind.
Innerhalb von 48 Stunden: eine Rückmeldung an das Team. Nicht jedes Detail, das gehört der betroffenen Person. Aber die Information, dass etwas vorgefallen ist und wie damit umgegangen wird. Sonst kursieren Versionen.
Innerhalb von 48 Stunden: die Entscheidung über weitere Schritte. Anzeige, Hausverbot, Gespräch mit der betreffenden Person, Meldung an den Träger. Auch die Entscheidung, nichts davon zu tun, ist eine Entscheidung und sollte als solche mitgeteilt werden.
Arbeitgeber schulden ihren Beschäftigten Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit. Das steht im Arbeitsschutzgesetz und ist nicht verhandelbar. In der Praxis wird es meist als Haltung verstanden, nicht als Verfahren.
Der Unterschied zeigt sich im Ernstfall. Eine Haltung hilft der Leitung, die gerade Zeit hat. Ein Verfahren hilft auch der Leitung, die an dem Tag drei andere Baustellen hat. Genau dann wird es gebraucht.
Schreiben Sie auf, was bei Ihnen in den ersten 48 Stunden geschieht. Eine Seite reicht. Wenn Sie beim Schreiben merken, dass Sie es nicht wissen, ist das das Ergebnis der Übung.
Spielen Sie es danach einmal durch, mit einem erfundenen Fall, im Leitungskreis, in einer halben Stunde. Fast jede Einrichtung findet dabei zwei Lücken, die vorher niemandem aufgefallen sind.
Vertiefung
Weiterlesen